Die Teilnahme am Reitschulbetrieb und die Nutzung der Anlage ist nur für Mitglieder des Reiterverein Nordstetten-Horb e.V. möglich. Die Satzung des Vereins sowie die Beitrags- und Nutzungsordnung findet Ihr auf unserer Homepage unter: www.rv-nordstetten.de
Interessenten können 4 Wochen ohne Mitgliedschaft am Reitschulbetrieb teilnehmen. Nach dieser Zeit ist eine Mitgliedschaft verpflichtend.
Der Reitschulunterricht wird als Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Reitstunden sind nicht übertragbar. Der wöchentliche Unterrichtstermin findet gemäß dem Reitstundenplan statt. Die Einteilung der Schulpferde übernimmt Claudia Hirsch (siehe Aushang Reiterstüble). Diese Einteilung ist verpflichtend und kann nur von Claudia Hirsch geändert werden.
Kostenfrei Storno von Einzelstunden/ Gruppenstunden (mit Ausnahme Stammreiter s.u.) ist bis 24h vorher möglich. Die vom Reitschüler zu spät abgesagten oder versäumten Reitstunden werden voll berechnet und nicht nacherteilt. Zusätzlich zum Storno im Reitbuch-System muss der Reitlehrer oder Claudia Hirsch telefonisch verständigt werden.
Stallübliche Verrichtungen, wie beispielsweise das Satteln und Versorgen des Schulpferdes oder das Sauberhalten des Putzplatzes, sind vom Reitschüler zu übernehmen. Alle Teilnehmer am Reitunterricht sind verpflichtet sich an die Hallen- und Hausordnung zu halten (siehe Aushang Reiterstüble). Es gilt generelle Helmpflicht im Reitunterricht.
Die Vereinbarung für Stammreiter (Unterrichtsstunden mit Stammplatz) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar.
Unterrichtsstunden mit Stammplatz sind für Euch reserviert. Sie müssen bis spätestens 24h vorher abgesagt werden und werden generell abgerechnet. Eine kostenfreie Stornierung von Unterrichtsstunden mit Stammplatz ist nicht möglich. Ein Tausch unter Reitschülern ist nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Reitlehrer möglich. Zusätzlich zum Storno im System muss der Reitlehrer und bei Schulpferden auch Claudia Hirsch verständigt werden. Abgesagte Termine können auf Antrag des Reitschülers von Claudia Hirsch unter Berücksichtigung der Kapazitäten des Reitschulbetriebs auf einen, ab dann gültigen, anderen wöchentlichen Unterrichtstermin verlegt werden. Ein Anspruch auf Terminverlegung besteht nicht.